Das Anwaltsgeheimnis

Anwältinnen und Anwälte sind von Gesetzes wegen zur Unabhängigkeit und zur Wahrung des Anwaltsgeheimnisses verpflichtet. Sie haben sich uneingeschränkt auf die Lösungsfindung für die Probleme ihrer Klientinnen und Klienten zu konzentrieren und vertreten keine Interessen, die nicht mit jenen ihrer Kundschaft vereinbar sind.

Die Vertrauensstellung

Aus der anwaltlichen Vertrauensstellung ergibt sich, dass sämtliche Informationen der Klientinnen und Klienten unter dem Schutz des Anwaltsgeheimnisses stehen. Dieses verpflichtet die Anwältinnen und Anwälte nicht nur zur absoluten Verschwiegenheit; es gibt ihnen auch das Recht, Auskünfte gegenüber Behörden und Dritten zu verweigern.

Für eine optimale Beratung und Vertretung der Klientinnen und Klienten ist das Vertrauensverhältnis zu den Anwältinnen und Anwälten essenziell.

Unabhängigkeit, das Anwaltsgeheimnis und die Vertrauensstellung bieten Gewähr, dass sich die Klientinnen und Klienten ihren Anwältinnen und Anwälten vorbehaltslos anvertrauen können.