Disziplinarrekurskommission

Der Verband kann auf Antrag Disziplinarmassnahmen gegen Mitglieder aussprechen, die allgemeine Berufspflichten oder spezielle Verbandspflichten verletzt haben. Gegen diese Disziplinarentscheide des Verbands steht dem betroffenen Mitglied das Recht auf einen Rekurs zu, der an die Disziplinarrekurskommission zu richten ist. Die Qualität der anwaltlichen Tätigkeit kann vom Vorstand, beziehungsweise von der Disziplinarrekurskommission hingegen nicht überprüft werden.

Mitglieder der Disziplinarrekurskommission

Dr. iur. Stephan Thurnherr

Dr. iur. Stephan Thurnherr
Präsident

Rosenbergstrasse 42b
9000 St. Gallen
thurnherr@rtwp.ch

lic. iur. Jacqueline Honsell

lic. iur. Jacqueline Honsell
Ersatzmitglied

Oberer Graben 43
9000 St. Gallen
honsell@sglaw.ch