Notariat

Was Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt alles für Sie beurkunden kann.

Vorteile einer öffentlichen Beurkundung durch Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt

Umfassende Beratung und Betreuung
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt steht Ihnen sowohl im Vorfeld als auch nach der öffentlichen Beurkundung beratend zur Seite und betreut Sie umfassend bei der Gestaltung des Rechtsgeschäftes, bei der Ausarbeitung, Erstellung und Erklärung der erforderlichen Dokumente und bei der Beurkundung. 

Persönliches Vertrauensverhältnis
Die Zusammenarbeit mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt ist von einem persönlichen Vertrauensverhältnis geprägt. 

Breites und rechtsgebietsübergreifendes Fachwissen
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt verfügt aufgrund der beruflichen Erfahrung über ein breites Fachwissen und kann verschiedene Rechtsgebiete, auch im internationalen Umfeld, vernetzen.

Räumliche Nähe
Die Nähe zu Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt erspart Ihnen fallweise lange Reisewege und einen hohen zeitlichen Aufwand.

Terminliche Flexibilität
Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt steht Ihnen nach Absprache auch ausserhalb der Öffnungszeiten von Ämtern oder reglementierter Schalterstunden zur Verfügung.

Übersicht über die Beurkundungsbefugnisse Ihrer Anwältin oder Ihres Anwaltes

Im Register der Notare eingetragene St.Galler Anwältinnen und Anwälte sind von Gesetzes wegen zur öffentlichen Beurkundung in vielen Bereichen sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis ermächtigt.


Öffentliche Beurkundungen

  • Ehevertrag
  • Vorsorgeauftrag
  • Letztwillige Verfügungen
    • Erbvertrag
    • Erbverzichtsvertrag
    • Öffentliche letztwillige Verfügung (Testament)
  • Alle Beurkundungen in Handelsregistersachen, wie z.B.
    • Gründung einer Gesellschaft (AG, GmbH etc.)
    • Statutenänderungen (etwa aufgrund Umfirmierung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.)
    • Abtretung von Gesellschaftsanteilen bei GmbH (sofern noch erforderlich)
    • Kapitalerhöhung und -herabsetzung
    • Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz
    • Auflösung einer Gesellschaft
  • Vollstreckbare öffentliche Urkunde
  • Stiftungserrichtung
  • Bürgschaftsverpflichtung

Beglaubigungen

  • Bestätigung der Echtheit von Unterschriften
  • Bestätigung der Echtheit von Kopien oder Abschriften
  • Bestätigung der Echtheit von Kalenderdaten, Übersetzungen oder anderen Dokumenten