Ausbildung / Aufsicht

Das Anwaltspatent ist gesetzliche Voraussetzung für die anwaltliche Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Ausserdem sind Anwältinnen und Anwälte einer strengen Aufsicht durch die kantonale Aufsichtsbehörde, die Anwaltskammer, unterstellt.

Ausbildung

Es ist von zentraler Bedeutung, dass die nicht rechtskundigen Klientinnen und Klienten auf einen fachlich kompetenten Rechtsbeistand vertrauen und diesem ihre Verhältnisse uneingeschränkt offenlegen können. Die berufsmässige Vertretung vor Gericht ist deshalb grundsätzlich der Anwältin und dem Anwalt vorbehalten.

Nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium haben Anwältinnen und Anwälte ein längeres Praktikum bei Gericht, in der Advokatur oder in der Verwaltung zu absolvieren, bevor sie zur Anwaltsprüfung zugelassen werden. Voraussetzung für die anwaltliche Vertretung von Klientinnen und Klienten in gerichtlichen Verfahren ist das Anwaltspatent. Die Vorbereitung für die im Kanton St.Gallen ausserordentlich anforderungsreiche Prüfung dauert in der Regel mehrere Monate.

Anwältinnen und Anwälte sind gehalten, sich regelmässig weiterzubilden, sei es durch den Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen oder durch die Lektüre von Fachzeitschriften oder Gerichtsentscheiden. Auch der St.Galler Anwaltsverband bietet seinen Mitgliedern regelmässig Weiterbildungsveranstaltungen an.

Aufsicht

Die Anwältinnen und Anwälte haben eine Reihe von Berufspflichten zu beachten und unterstehen einer strengen Aufsicht.

St. Galler Anwaltsverband
Verbandsintern wacht der Vorstand des St.Galler Anwaltsverbands über die Einhaltung der Standesregeln durch seine Mitglieder und kann bei deren Verletzung disziplinarische Sanktionen aussprechen.

Anwaltskammer des Kantons St.Gallen
Die Anwaltskammer erteilt die Berufsausübungsbewilligung und kann bei Verstössen gegen die Berufspflichten durch eine Anwältin oder einen Anwalt von Amtes wegen oder auf Anzeige hin Disziplinarmassnahmen verfügen (von der Verwarnung bis hin zu einem Berufsausübungsverbot). Zudem führt sie das Anwaltsregister und das Register der Notare, in welches sich Anwältinnen und Anwälte und Notarinnen und Notare am Ort ihrer Geschäftsadresse eintragen lassen können und damit an sämtlichen Gerichten der Schweiz zugelassen sind.

Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen
Als obere Aufsichtsbehörde entscheidet das Verwaltungsgericht über Beschwerden gegen Verfügungen der Anwaltskammer im Bereich des Anwaltswesens.