|Verwaltungsgericht St. Gallen|St. Gallen

Hauptamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichtes

Stellenbeschreibung

Das Verwaltungsgericht ist vorwiegend als Beschwerdeinstanz gegenüber der Verwaltung tätig. Angefochten werden können Verfügungen und Entscheide der Departemente sowie anderer Verwaltungsbehörden. Im Weiteren beurteilt das Verwaltungsgericht auch Beschwerden gegen Entscheide der Verwaltungsrekurskommission, soweit diese nicht im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht entscheidet, sowie Entscheide des Versicherungsgerichtes, soweit dieses nicht als einziges kantonales Gericht über sozialversicherungsrechtliche Ansprüche des Bundesrechts entscheidet. Als erste und einzige kantonale Rechtsmittelinstanz ist das Verwaltungsgericht im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens tätig. Zudem gehören die Beurteilung von Rechtsverweigerungsbeschwerden sowie Einzelrichterentscheide über unentgeltliche Rechtspflege, vorsorgliche Massnahmen und aufschiebende Wirkung zu den Aufgaben des Verwaltungsgerichtes.

Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein

hauptamtliches Mitglied des Verwaltungsgerichtes

Pensum: 100 %
Arbeitsort: St.Gallen

Was Sie erwartet

Sie sind als Richterin oder Richter für das Verwaltungsgericht tätig.

Der Kantonsrat wird die Wahl voraussichtlich in der Wintersession 2026 vornehmen. Der Amtsantritt ist nach der Wahl vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.

Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.

Was Sie auszeichnet

  • Abgeschlossenes juristisches Studium; Anwaltspatent, anwaltliche Praxis und Gerichtserfahrung von Vorteil
  • Mehrjährige berufliche Erfahrung im öffentlichen Recht aus vorausgegangener Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung
  • hervorragende fachliche Qualifikationen, Belastbarkeit, speditive Arbeitsweise und redaktionelles Geschick
  • Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfreudigkeit, hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Fähigkeit, das Gericht und eine Abteilung an Gerichtsverhandlungen und in der Rechtsprechung zu präsidieren
  • Fähigkeit und Bereitschaft, verfahrensleitende Verfügungen, Einzelrichter- und Kollegialentscheide selbständig zu verfassen und/oder zu bearbeiten anhand von Entwürfen der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
  • persönliche Integrität und Unabhängigkeit, Vertrautheit im Umgang mit Behörden, Verwaltung und Medien

Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Auskünfte unter:
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der
Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsident Arthur Brunner, Tel. 058 229 10 39; arthur.brunner@sg.ch
Auskünfte über das Wahlverfahren: Sandra Brühwiler-Stefanovic, Tel. 058 229 04 91,
sandra.bruehwiler-stefanovic@sg.ch

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.

Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 15. Juni 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten.

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