Unentgeltliche Rechtsauskunft Region St. Gallen

Sprechstunden:
Verwaltungszentrum Kt. SG, Oberer Graben 32, 9000, St. Gallen, Besprechungszimmer 049, jeweils Donnerstag, 16:30 - 19:00 Uhr
Jasmin Passerini
Lena Pötz
Michael Kummer
Adriano Maissen
Atakan Özçelebi
Silvana Ebneter
Silvan von Burg
Sebastian Götz
Regula Schmid
Martin E. Looser
Rahel Egger
Michael Kummer
Rebecca von Rappard-Hirt
noch offen
Andres Thürlimann
noch offen
Selina Grass
Vy Huynh
Nicole Nef
Evelyne Angehrn
noch offen
noch offen
Lukas Bühlmann
noch offen
noch offen
noch offen
noch offen
noch offen
noch offen
Sebastiaan van der Werff
Georg Kramer
Georg Kramer
Monica Frey
Pascal Koch
Jonas Steppacher
Margot Benz
noch offen
noch offen

Wichtige Hinweise

Die Mitglieder des St.Galler Anwaltsverbands erbringen diese Dienstleistung freiwillig und kostenlos. Wo sonst Hemmschwellen zur Kontaktaufnahme mit einem Anwaltsbüro, einem Gericht oder einer Behörde bestehen könnten, kann auf unkomplizierte Art in einer kurzen mündlichen Besprechung der Ratschlag eines erfahrenen Anwalts bzw. einer erfahrenen Anwältin eingeholt werden. Einfache Anfragen können mit einer Auskunft über die Rechtslage beantwortet werden. Wo von weiteren Schritten nicht schon von vornherein abgeraten werden muss, kann den Ratsuchenden auch ein möglicher Weg für das weitere Vorgehen aufgezeigt werden. Die Beratungszeit pro Ratsuchendem beträgt etwa 15 Minuten. Für den Besuch der unentgeltlichen Rechtsberatung ist keine Anmeldung nötig, die Interessierten werden in der Reihenfolge ihres Erscheinens beraten. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.

Am Standort St. Gallen besteht ein Ticketsystem, d.h. die anwesenden Personen werden in der Reihenfolge der Ticketnummer bedient.

Bitte beachten Sie, dass seit dem Jahr 2020 die Auskunft erteilenden Anwältinnen und Anwälte teilweise von Studentinnen und Studenten des Vereins Law Clinic der Universität St.Gallen begleitet werden, wobei max. zwei Studierende anwesend sind. Wer zur Beratung erscheint, erklärt sich mit der Anwesenheit von Studierenden einverstanden. Diese unterliegen selbstverständliche auch dem Anwaltsgeheimnis.