Verurteilung eines Amateurfussballers wegen fahrlässiger Körperverletzung

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung eines Amateurfussballers wegen fahrlässiger Körperverletzung. Konkret hatte der Amateurfussballer seinem Gegner bei einem gefährlichen Tackling unabsichtlich den Knöchel gebrochen und für das Foul die gelbe Karte erhalten.Autor: David Wohlgemuth
Verurteilung eines Amateurfussballers wegen fahrlässiger Körperverletzung

Im Kanton Freiburg hatte ein Fussballer den ballführenden Gegenspieler auf Höhe des Knöchels mit gestrecktem Bein getroffen. Der Gegenspieler erlitt dabei einen Knöchelbruch. Der Schiedsrichter ahndete das Foul mit der gelben Karte, da er von einer unabsichtlichen Aktion ausging.

Der Fall landete schliesslich vor dem Polizeigericht des Kantons Freiburg. Dieses verurteilte den Fussballer wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Strafe von vierzig Stunden gemeinnütziger Arbeit. Die Verurteilung wurde sowohl vom Kantonsgericht Freiburg wie auch vom Bundesgericht bestätigt.

Das Bundesgericht geht von einer Fahrlässigkeit aus, wenn eine Person nicht die nötige Vorsicht aufwendet, die aufgrund der Umstände und der persönlichen Situation erforderlich wäre. Der Massstab für die nötige Vorsicht, die ein Spieler im Rahmen einer Sportveranstaltung aufwenden muss, ergibt sich einerseits aus den Spielregeln, die grundsätzlich dazu dienen, Unfälle zu vermeiden und Spieler zu schützen, sowie anderseits aus dem vom Verletzten stillschweigend akzeptierten Risiko und dem allgemeinen Schädigungsverbot.

In Anbetracht der Gefährlichkeit des begangenen Fouls ist von einem schweren Spielregelverstoss auszugehen. Deshalb kann auch nicht angenommen werden, dass der Verletzte in ein solches Risiko eingewilligt hat. Unerheblich ist, ob für die Regelverletzung eine gelbe Karte oder eine rote Karte vorgesehen ist. Aus diesen Gründen hat das Bundesgericht das Urteil nicht beanstandet.

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