Mit Pappschildern auf grosser Fahrt

Am 13. Juni 2019 erhielt der St.Galler Alt Kantonsrichter Dr. h.c. Rolf Vetterli für seine über 70 Justizgeschichten, die seit 2012 regelmässig im St.Galler Tagblatt abgedruckt wurden, den Anerkennungspreis des Schweizerischen Anwaltsverbands. Hierzu möchte der St.Galler Anwaltsverband Herrn Kollege Vetterli ganz herzlich gratulieren und dankt ihm für sein journalistisches Engagement. Zu seinen Ehren entschied sich der St.Galler Anwaltsverband, eine seiner liebsten Justizgeschichten nochmals zu veröffentlichen. Die nachfolgende Justizgeschichte erschien im St.Galler Tagblatt vom 17. Februar 2017.Autor: Dr. h. c. Rolf Vetterli
Mit Pappschildern auf grosser Fahrt

An einem Freitagabend, mitten in der Stosszeit, reiste ein älteres Ehepaar mit einem Wohnmobil beim Grenzübergang St.Margrethen in die Schweiz ein und wurde am Zoll herausgewinkt. Schmuggelware fand der Zöllner keine. Stattdessen entdeckte er, dass am Campingwagen Nummernschilder aus Karton angebracht waren. Der hinzugezogenen Polizei erzählten die Eheleute eine kuriose Geschichte: Sie wollten einen alten Traum verwirklichen und planten nach der Pensionierung eine Reise im eigenen Wohnwagen auf der berühmten «Panamericana» durch ganz Südamerika – von Kolumbien bis nach Feuerland. Dafür mussten sie viele Fragen klären und unter anderem auch überlegen, wie das Fahrzeug zu versichern sei. Eine schweizerische Autoversicherung mit der grünen Karte gilt nur für die europäischen Länder und die Anrainerstaaten des Mittelmeers, aber nicht in Amerika. Kündigen lässt sie sich jedoch nicht ohne weiteres, weil dann auch die Kontrollschilder abgegeben werden müssen.

Clevere Weltenbummler erteilen in dieser verfahrenen Situation folgenden Rat: Am besten sei es, «Duplikate» anzufertigen und die Originalschilder zu hinterlegen. In Europa dürften solche Nachahmungen freilich nicht benützt werden, sonst gebe es grossen Ärger. In Südamerika sei das aber überhaupt kein Problem. Dort interessiere sich niemand dafür, ob das Auto am Herkunftsort korrekt gemeldet sei. Es genüge, einem lokalen Versicherungsagenten den Fahrzeugausweis vorzulegen und sich eine Haftpflichtpolice ausstellen zu lassen. Dabei könne eine beträchtliche Summe an Prämien und Abgaben gespart werden. Eine solche Entlastung der Reisekasse war dem Ehepaar willkommen. Es blieb nur noch die Frage, wie man sich neue Autokennzeichen beschafft. Dafür gibt es heute Online-Shops, die auch ausgefallene Wünsche erfüllen: Man kann Schilder aus Blech stanzen lassen oder sie gleich selbst ausdrucken und auf einen Karton kleben. Die beiden Rentner entschieden sich offenbar für eine billige Variante, die dem amtlichen Muster nur von weitem ähnlich sah.

Alle Anbieter weisen darauf hin, dass die nachgemachten Schilder nicht in Verkehr gebracht werden dürften – das sei eine Urkundenfälschung und die werde streng bestraft. Die Warnung wirkt allerdings ziemlich scheinheilig und auch etwas oberflächlich. Der Missbrauch von Kontrollschildern ist hierzulande ein Strassenverkehrsdelikt: Wer ein Schild fälscht oder ein gefälschtes Schild verwendet, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Die Eheleute liessen grosse Vorsicht walten. Ein Bekannter begleitete sie nach Hamburg, nahm die Nummernschilder mit und deponierte sie beim Strassenverkehrsamt. Dann setzte das Paar mit dem Schiff nach Südamerika über. Hernach war es fast drei Jahre lang auf dem Kontinent unterwegs. Es reiste durch das Hochland der Anden und das Tiefland des Amazonas, durch die trockenste aller Wüsten und die endlos weite Pampa bis zu den blauen Gletschern Patagoniens. Dabei fiel nie auf, dass ihr Wohnwagen bloss mit Papptafeln geschmückt war.

Das machte die Reisenden leichtsinnig. Bei der Rückkehr beauftragten sie zwar ihren Bekannten, die Versicherungsprämie rechtzeitig zu bezahlen und die Kontrollschilder wieder einzulösen. Sie verzichteten aber darauf, sich die richtigen Kennzeichen in die Hafenstadt bringen oder schicken zu lassen und fuhren mit den gewohnten Kartonschildern ungehindert quer durch Deutschland. Im letzten Moment begegneten sie einem aufmerksamen Zollbeamten, der sie aus dem unaufhörlichen Pendlerstrom herausfischte und ihr Gefährt ganz genau anschaute. So erfuhren sie, was schweizerische Gründlichkeit bedeutet, und fühlten sich wohl gleich wieder zu Hause.

Die Zollkontrolle hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft die Ehefrau als Lenkerin des Wohnwagens in einem Strafbescheid zu einer bedingten Geldstrafe von vierzig Tagessätzen und einer zusätzlichen Busse von 500 Franken verurteilt. Geahndet wird damit nur die auf Schweizer Boden begangene Tat. Nachdem das Paar auf seiner Reise viele Tausend Kilometer anstandslos zurücklegte, hat die Frau das unglaubliche Pech, dass sie für eine Fahrt von wenigen Metern ab der Grenzlinie bis zur Zollbarriere bestraft wird. Unverdientes Glück widerfährt hingegen dem Mann, der zufällig auf dem Beifahrersitz sass, und weder als Mittäter noch als Teilnehmer belangt wird. Es bleibt zu hoffen, dass er wenigstens die Hälfte der Busse übernimmt.

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